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Powerline Communication hält Grenzwerte nicht ein
Powerline Communication hält Grenzwerte nicht
ein
PLC verwendet das Stromnetz zum Transport von hochfrequenter elektromagnetischer
Strahlung.
Die ungeschirmten Netzkabel sind dazu denkbar ungeeignet: Sie strahlen einen
erheblichen Teil der eingespeisten Hochfrequenz in Form elektromagnetischer
Felder, landläufig als "Elektro-Smog" bezeichnet, wieder ab.
PLC hält nicht einmal die hohen erlaubten Störstrahlungsgrenzwerte
ein !
In der renommierten Fachzeitschrift des VDE, der NTZ (Nachrichtentechnische
Zeitschrift), Heft 3/99, Seite 18, wird in einem Artikel Internetzugang
aus der Steckdose wird bald Realität über die für PLC
vorgeschriebenen Stör-Strahlungs-Grenzwerte berichtet. In dem besagten
Artikel sind Grenzwerte für zulässige Störfeldstärken
(nach dem Entwurf des "Frequenzbereichszuweisungplanes" des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie) angegeben.
Für den Bereich 1 bis 30 MHz lautet die Formel: 40 dBµV/m - 8,8
log ( f / MHz ) [dBµV/m] Störfeldstärke in 3 m Abstand.
Das heißt: bei 1 MHz sind das 40 dBµV/m und bei 30 MHz immerhin
noch 27 dBµV/m.
Wieviel das ist, kann man einfacher so deutlich machen: In den meisten
Wohnräumen erreichen nicht einmal die starken Rundfunk-Sender diese
Werte, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen. Damit "versinken" die
Rundfunksender im Stör-Nebel von PLC !
Der Artikel führt noch einen weiteren Wert an, den sog.
Quasi-Peak-Wert, dabei sind nach Angaben in diesem NTZ-Artikel
60 dBµV/m zulässig.
Was ist ein Quasi-Peak-Wert?
Vereinfacht gesagt, der normale Grenzwert darf auf
bestimmten Frequenzen überschritten werden, im Bereich zwischen
1 MHz und 30 MHz um das 10- bis 50-fache der Feldstärke !
Welche Frequenz denn so eine bestimmte Frequenz mit
Quasi-Peak ist, ist zunächst einmal der Willkür
anheimgestellt - oder doch nicht ganz so: Die Frequenzen der Behörden-
und Sicherheitsfunkdienste (BOS-Bereiche) sollen ausgenommen werden, nicht
einmal die PLC-Grundbelastung darf dort angesetzt werden, für diese
Frequenzen gilt der Grenzwert NULL! Alles andere der knappen Ressource
Frequenz-Spektrum darf mit PLC-Störnebel "zugemüllt" werden.
Dem NTZ-Artikel ist weiter zu entnehmen, dass in Versuchen sogar diese hohen
Grenzwerte für die PLC-Störfeldstärken noch um 2 dB bis 14
dB überschritten wurden !!!
Das bedeutet: Im ungünstigsten Fall sind Störfeldstärken von
weit über 70 dbµV/m zu erwarten.
Damit kommt man dann in Bereiche, wo schlechte, störempfindliche
Herzschrittmacher nachweislich beeinflußt werden könnten !
Fazit
Die verwendeten PLC-Techniken halten die Grenzwerte nicht ein.
Würden sie das - trotz der an sich schon hohen Werte - tun, würde
PLC nicht mehr funktionieren. Ein konzeptioneller, grundsätzlicher Fehler
also, der PLC anhaftet.
(Die NTZ erscheint im VDE-Verlag Berlin/Frankfurt M. Detaillierte Angaben
zu dem ausgewerteten Artikel ebendort.)
V.i.S.d.P.: Martin Hengemühle, eMail:
plc@addx.de
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