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Powerline Communication hält Grenzwerte nicht ein


Powerline Communication hält Grenzwerte nicht ein

PLC verwendet das Stromnetz zum Transport von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung.

Die ungeschirmten Netzkabel sind dazu denkbar ungeeignet: Sie strahlen einen erheblichen Teil der eingespeisten Hochfrequenz in Form elektromagnetischer Felder, landläufig als "Elektro-Smog" bezeichnet, wieder ab.

PLC hält nicht einmal die hohen erlaubten Störstrahlungsgrenzwerte ein !

In der renommierten Fachzeitschrift des VDE, der NTZ (Nachrichtentechnische Zeitschrift), Heft 3/99, Seite 18, wird in einem Artikel „Internetzugang aus der Steckdose wird bald Realität“ über die für PLC vorgeschriebenen Stör-Strahlungs-Grenzwerte berichtet. In dem besagten Artikel sind Grenzwerte für zulässige Störfeldstärken (nach dem Entwurf des "Frequenzbereichszuweisungplanes" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) angegeben.

Für den Bereich 1 bis 30 MHz lautet die Formel: 40 dBµV/m - 8,8 log ( f / MHz ) [dBµV/m] Störfeldstärke in 3 m Abstand.

Das heißt: bei 1 MHz sind das 40 dBµV/m und bei 30 MHz immerhin noch 27 dBµV/m.

Wieviel das ist, kann man einfacher so deutlich machen: In den meisten Wohnräumen erreichen nicht einmal die starken Rundfunk-Sender diese Werte, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen. Damit "versinken" die Rundfunksender im Stör-Nebel von PLC !

Der Artikel führt noch einen weiteren Wert an, den sog. „Quasi-Peak-Wert“, dabei sind nach Angaben in diesem NTZ-Artikel 60 dBµV/m zulässig.

Was ist ein „Quasi-Peak-Wert“?

Vereinfacht gesagt, der „normale“ Grenzwert darf auf „bestimmten“ Frequenzen überschritten werden, im Bereich zwischen 1 MHz und 30 MHz um das 10- bis 50-fache der Feldstärke !

Welche Frequenz denn so eine „bestimmte“ Frequenz mit „Quasi-Peak“ ist, ist zunächst einmal der Willkür anheimgestellt - oder doch nicht ganz so: Die Frequenzen der Behörden- und Sicherheitsfunkdienste (BOS-Bereiche) sollen ausgenommen werden, nicht einmal die PLC-Grundbelastung darf dort angesetzt werden, für diese Frequenzen gilt der Grenzwert NULL! Alles andere der knappen Ressource Frequenz-Spektrum darf mit PLC-Störnebel "zugemüllt" werden.

Dem NTZ-Artikel ist weiter zu entnehmen, dass in Versuchen sogar diese hohen Grenzwerte für die PLC-Störfeldstärken noch um 2 dB bis 14 dB überschritten wurden !!!

Das bedeutet: Im ungünstigsten Fall sind Störfeldstärken von weit über 70 dbµV/m zu erwarten.

Damit kommt man dann in Bereiche, wo schlechte, störempfindliche Herzschrittmacher nachweislich beeinflußt werden könnten !

Fazit

Die verwendeten PLC-Techniken halten die Grenzwerte nicht ein.

Würden sie das - trotz der an sich schon hohen Werte - tun, würde PLC nicht mehr funktionieren. Ein konzeptioneller, grundsätzlicher Fehler also, der PLC anhaftet.

(Die NTZ erscheint im VDE-Verlag Berlin/Frankfurt M. Detaillierte Angaben zu dem ausgewerteten Artikel ebendort.)


V.i.S.d.P.: Martin Hengemühle, eMail: plc@addx.de